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Unfallschaden im Ausland: Wie ist da vorzugehen?

Sie sind im Ausland mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt worden und sind nicht der Schadenverursacher. Sie fürchten nun, dass die Schadenabwicklung über Landesgrenzen hinweg kompliziert wird und möglicherweise gar nicht funktioniert. Nicht verzweifeln, wir erledigen das für Sie.

Wenn sie im Ausland einen Unfallschaden erlitten haben, bei welchem der ausländische Unfallgegner der Schadenverursacher ist, machen sie sich keine Sorgen. autohauser® kennt die Möglichkeiten, wie solche Fälle über die ausländische Versicherung erledigt werden, sofern das Land, in dem der Unfall passierte, auf der „grünen Versicherungskarte“ gelistet ist.

Dies sollten Sie beachten

Sie könnten auf den Gedanken kommen, den Schaden über Ihre Kaskoversicherung abwickeln zu lassen, um komplizierten Verhandlungen mit der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners aus dem Weg zu gehen. Tun sie das nicht. Sie haben nur Vorteile, wenn ihr Unfallschaden als Haftpflichtschaden erledigt wird. Und schliesslich: Sollten Sie auf ihrem Fahrzeug keine Kaskoversicherung haben, wäre das ja eh keine Option.

Kommen sie mit ihrem beschädigten Auto und dem ausgefüllten Unfallprotokoll zu uns. Wir reparieren ihr Auto, erledigen den Fall mit der entsprechenden Stelle und gewähren Ihnen als Swissgarant-Betrieb erst noch lebenslange Garantie auf die Instandstellungsarbeiten an Ihrem Auto.

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