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Parkschadenversicherung deckt nicht eigenes Unvermögen

FONDS für Schäden durch Unbekannte

Je nach Bedingungen der anbietenden Versicherungsgesellschaft (Selbstbehalt, Bonusverlust?) gilt es, genau zu überlegen, ob ein Parkschadenzusatz Sinn macht. Schäden durch Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder unbekannter oder nicht versicherter Verursacher sind bereits vom Nationalen Garantiefonds (NGF) der Schweiz gedeckt. Allerdings ist vom Geschädigten ein Selbstbehalt von Fr. 1000.- zu bezahlen. Darüber hinaus übernimmt der NGF in den oben beschriebenen Schadenfällen sämtliche Kosten, die auch bei einem normalen Haftpflichtfall bezahlt werden, wie Reparaturkosten, allfälliger Minderwert oder Ersatzwagen. Mehr Informationen zum NGF finden Sie auf www.nbi.ch.


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