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Sturmschäden am Auto: Wer bezahlt wann?

Im Herbst weht schon mal ein kräftiger Wind. Ab Windgeschwindigkeit 75 km/h ist‘s versicherungstechnisch ein Sturm. Wenn Gegenstände wie Äste, Ziegel oder Teile von Bauabschrankungen Ihr Auto beschädigen, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparatur von Sturmschäden.

Und wenn nicht?

Tatsächlich steht in den Versicherungsbedingungen der Anbieter, dass Sturmschäden nur gedeckt sind, wenn zum Zeitpunkt des Ereignisses am Schadenort Windgeschwindigkeiten von mindestens 75 km/h geherrscht haben. Vollkaskoversicherte sind in jedem Fall fein raus. Bei ungenügender Versicherungsabdeckung müssen Sie im dümmsten Fall die Reparatur selber zahlen. 

 

 

Das sollten Sie beherzigen:

Unser Tipp deshalb an sturmgeschädigte Autohalter: Dokumentieren Sie fotografisch, dass Ihr Auto zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich am Schadenort war. Fotografieren Sie auch die Schäden an Ihrem Fahrzeug und wenn möglich die Gegenstände, welche die Schäden verursacht haben. Wenn Sie Ihr Auto zur Reparatur uns anvertrauen, erledigen wir für Sie alles Weitere. Wir klären für Sie beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie zum Beispiel auch ab, ob zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am Schadenort versicherungstechnisch Sturm geherrscht hat. autohauser® erledigt auch die Schadenmeldung an Ihre Versicherung.

Falls Ihre Teilkasko eine Deckung wegen zu schwachen Windes ablehnt, bleiben Ihnen drei Möglichkeiten:

1) Wenn Sie vollkaskoversichert sind, können Sie den Schaden über die Kollisionskasko abwickeln lassen.

2) Sie können Ihren Schaden beim Besitzer der schadenverursachenden Gegenstände einklagen (notfalls vor Gericht). Also zum Beispiel beim Hausbesitzer, wenn‘s Ziegel waren, beim Grundstückbesitzer, wenn Äste von einem Baum auf Ihr Auto gefallen sind oder beim Baugeschäft, wenn Ihr Schaden von Teilen einer Bauabschrankungen verursacht wurde. Falls den Besitzer des schadenverursachenden Gegenstandes ein Verschulden trifft – und das ist bei nur mässigem Wind eher möglich –, wird Ihren Schaden dessen Haftpflichtversicherung übernehmen. In so einem Fall ist es aus Gründen der Beweisführung besonders wichtig, das Schadenereignis fotografisch so zu dokumentieren, dass ein Ablauf des Schadenereignisses nachvollzogen werden kann.

3) Wenn Sie weder genügend versichert sind, noch kann ein Besitzer der schadenverursachenden Gegenstände ausgemacht werden, oder es trifft ihn kein Verschulden, werden Sie den Sturmschaden an Ihrem Auto selber bezahlen müssen.


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