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Wer Wertsteigerungen nicht meldet, muss mitunter tief in die Tasche greifen

Alles Zubehör versichert?

Wer seiner Versicherung nachträglich angeschafftes Zubehör am Auto nicht meldet, kann im Schadenfall eine böse Überraschung erleben. Die zahlungspflichtige Versicherung wird ihre Leistungen um den Prozentanteil kürzen, um den der totale Fahrzeugwert inklusive Zubehör den Wagenwert ohne Zubehör übersteigt. Diese Kürzung erfolgt auch dann, wenn der Schaden Teile des nicht gemeldeten Zubehörs gar nicht betrifft.

Das sollten Sie beachten:

Wie sich Versämnisse auswirken können, zeigt folgendes Beispiel: Ein Autohalter kauft sich ein Auto zu einem Listenpreis von Fr. 50‘000.-. Im Laufe der ersten Monate werden eine Sportauspuffanlage (Fr. 7‘500.-), ein edler Radsatz (Fr. 8‘000.-) und ein Fahrwerktuning (Fr. 4‘500.-) nachgerüstet. Zubehör im Wert von Fr. 20‘000.-. Eigentlich müsste der Fahrzeugbesitzer dieses nachträgliche Zubehör seiner Versicherung melden, denn der Wagenwert beträgt ja nun Fr. 70‘000.- und nicht mehr 50‘000.-. Viele Autohalter versäumen das allerdings. Nicht absichtlich, sie vergessen es schlicht und einfach.

Dann kommt ein Schadenfall und mit ihm ein Mitarbeiter der Versicherung, der den Schaden anschaut. Schnell findet er heraus, dass der tatsächliche Wagenwert nicht mit dem deklarierten Wert in der Police übereinstimmt. Er macht dann folgende Rechnung: Der deklarierte Wagenwert entspricht bloss 71% des tatsächlichen Wagenwertes.

Das heisst, der zahlungspflichtige Versicherer wird auch nur 71% der Schadenkosten übernehmen, ganz egal, ob nun das nicht gemeldete Zubehör beschädigt ist oder nicht. In konkreten Zahlen ausgedrückt: Ist an dem Auto ein Schaden von Fr. 10‘000.- entstanden, für den die Versicherung des Halters aufzukommen hat, wird diese Versicherung nur Fr. 7‘100.- entschädigen. Die restlichen 2‘900 Franken muss der Autohalter aus dem eigenen Sack bezahlen.

 

Solllte das Zubehör seit Beginn des Versicherungsvertrages am Auto gewesen sein, hat der Versicherer sogar die Möglichkeit, die Zahlung der gesamten Schadensumme zu verweigern. Er stellt sich dann auf den Standpunkt, dass bereits beim Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht wurden und kann den Vertrag rückwirkend auflösen.

An und für sich ein begreifliches Vorgehen der Versicherer, denn die Versicherungsprämie richtet sich ja unter anderem auch nach dem Wagenwert. Und wenn‘s nicht so wäre, wären all jene die Dummen, die der Versicherung eine Wertsteigerung ihres Autos mitteilten. 

Solche Situationen sind natürlich auch für uns als Reparaturbetrieb unangenehm. Diese Tatsache einem Kunden beizubringen ist nicht ganz einfach. Deshalb appelliert autohauser® an alle Autohalter, nachträglich angeschafftes Zubehör zum Auto der Versicherung laufend zu melden. Und zwar nicht bloss als Summe. Fordern Sie stets, dass die Art des Zubehörs eingetragen wird, beispielsweise „vier Felgen im Wert von Fr. 8‘000.- “.

Das macht dann auch die Meldung der Wertminderung des Autos einfacher, wenn die Felgen einmal nicht mehr zum Wagen gehören.


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