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Gut versichert? Nein, bestraft!

Februar 03, 2017

Ein Kunde, dessen Freundin mit seinem Auto einen Unfall erlitt, staunte nicht schlecht, als er von seiner Versicherung die Abrechnung für den Selbstbehalt erhielt.

Darum geht‘s: Der Versicherungsvertrag des Fahrzeughalters beinhaltet Werkstattbindung. Als autohauser-Kunde stand es für ihn aber ausser Frage, auch diesen Unfallschaden durch uns reparieren zu lassen. Da es sich um einen grösseren Seitenschaden handelte, wollte er, dass sein fast neues Auto auf unserer modernen 3D-Vermessungsanlage genau vermessen wird, um auch allfällige Schäden zu entdecken, die von blossem Auge nicht feststellbar sind.
Die freie Wahl des Carrosserie-Betriebes kostete den Kunden nebst dem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt von 1000 Franken weitere 200 Franken Strafselbstbehalt.

Da seine Freundin zum Zeitpunkt des Unfalls den Wagen lenkte, der Halter jedoch als häufigster Lenker eingetragen war, wurden nochmal 500 Franken Selbstbehalt fällig. Nun fand die Versicherung auch noch heraus, dass die Unfallverursacherin Neulenkerin ist. Deshalb machte die Kaskoversicherung zusätzliche 500 Franken Selbstbehalt geltend. Somit belief sich die Höhe des Selbstbehaltes total auf unglaubliche 2200 Franken.

Aufgrund des fehlenden Bonusschutzes und der oben beschriebenen Vertragsbedingungen wäre es für unseren Kunden günstiger, bei einem Kaskoschaden Reparaturkosten bis 3200 Franken selber zu bezahlen, als den Fall über die Versicherung laufen zu lassen.
Da war er beim Abschluss seiner Police schlecht beraten, sonst hätte ihn sein Versicherungsverkäufer auf die speziellen Vertragsbedingungen hingewiesen und ihm mindestens geraten, den Bonusverlust mitzuversichern.
Wir sind der Meinung, solche Versicherungsverträge sind ethisch nicht vertretbar, ja eventuell sogar unlauter. Es wäre interessant zu erfahren, wie das ein Gericht sähe.

 

Unser Tipp: Lesen Sie vor dem Unterzeichnen eines Versicherungsantrages unbedingt die dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und sprechen Sie den Versicherungsverkäufer auf solche Themen an.

Erstellt von Thomas Hauser

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