Wenn jemand mit seinem Fahrzeug Ihr Auto beschädigt, brauchen Sie sich auf keine Diskussionen einzulassen. Sie können Ihren Schaden direkt bei der Autohaftpflichtversicherung des Schadenverursachers geltend machen. Es ist Ihr sogenanntes «Direktes Forderungsrecht».

Im Stopp-and-go-Verkehr fährt Ihnen der Hintermann leicht ins Heck. Sie fahren beide an die Seite und schauen sich den Schaden an. Auf den ersten Blick ein Kratzer in der hinteren Stossstange Ihres Wagens. Eine vermeintliche Bagatelle. Der Schadenverursacher sagt: «Gehen Sie zum Carrossier, lassen Sie den Schaden beheben und schicken Sie mir die Rechnung.» Oder: Er entschuldigt sich und bietet Ihnen 300 Franken an, um den Schaden reparieren zu lassen.
Gehen Sie nie auf solche Angebote ein. Sie kommen auch ohne Diskussionen mit dem Schadenverursacher zu Ihrem Recht.

Im vorliegenden Fall: Ihr Recht auf vollständige Übernahme der Reparaturkosten durch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers und auf die Gewährleistung Ihrer Mobilität während der Dauer der Reparatur. Art. 65 des Strassenverkehrsgesetzes sagt, dass Sie als Geschädigter gegenüber dem Versicherer des unfallverursachenden Fahrzeughalters ein direktes Forderungsrecht haben. Das heisst, Sie können Ihren Schaden direkt bei der entsprechenden Versicherung geltend machen, auch wenn der Schadenverursacher den Schaden gar nicht angemeldet hat. Lassen Sie sich deshalb auch nicht zu einem «Kuhhandel» überreden, wenn Ihnen der Schadenverursacher sagt, er wolle den Schaden selber bezahlen, um bei seiner Versicherung nicht in eine schlechtere Bonusstufe zu fallen. Das braucht Sie nicht zu interessieren; er soll das mit seiner Versicherung regeln.
Warum wir Ihnen vor solcher «Schadenregulierung» abraten, hat mehrere Gründe. Vor allem aber kann sich eine vermeintliche Bagatelle als veritabler Schaden entpuppen, wenn die aussenliegenden Teile demontiert sind. Und spätestens dann wird Ihr Unfallgegner seine Beteuerungen vergessen haben.

Unser Tipp: Halten Sie die Situation auch bei vermeintlich kleinen Unfallschäden zur Beweisführung immer fotografisch fest. Dabei sollten mindestens auf einem Bild beide Fahrzeuge zu sehen sein und auch das Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeuges. Weiter sollten Sie mit Ihrem Auto auch nach einem vermeintlichen Bagatellschaden zur Begutachtung des Schadens unmittelbar bei uns vorbeikommen. Wir erledigen nebst der Unfallinstandstellung mit lebenslanger Garantie auch die administrative Abwicklung des Schadenfalles mit der leistungspflichtigen Versicherung, und vertreten gegenüber dieser immer Ihre Interessen und Rechte.

Haben Sie eine spezielle Frage zu diesem Thema? Unsere Experten wissen die Antwort. Kontaktieren Sie uns am besten via E-Mail: info@autohauser.ch oder rufen Sie uns an 062 789 33 34.

Gute Fahrt wünscht Ihnen Thomas Hauser

 

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