Der versicherungstechnische Begriff «Parkschaden» wird oft missverstanden. Wenn Sie beim Parkieren mit Ihrem Wagen an einer Betonmauer entlang schrammen, dann ist das aus Sicht Ihrer Versicherung kein Park- sondern ein Kollisionsschaden. Ein «Parkschaden» an Ihrem Auto kann nur durch unbekannte Dritte an Ihrem bereits parkierten Auto entstehen.

Somit dürfte klar sein: Die Parkschadenversicherung hilft nicht bei eigenem Unvermögen, sondern deckt Schäden an Ihrem parkierten Fahrzeug, die von unbekannten Dritten oder einem unbekannten Fahrzeug verursacht worden sind. Ein klassisches Beispiel: Ihr Wagen steht parkiert auf einem Parkfeld. Beim Ein- oder Ausparkieren verursacht nun der Lenker des Fahrzeuges auf dem Parkfeld nebenan einen Schaden an Ihrem Auto und macht sich ohne Meldung aus dem Staub. Eine genaue Definition – auch mit dem Deckungsumfang – finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ihres Versicherungsanbieters. In der Regel sind Parkschäden nur gedeckt, wenn der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Zusatz in der Teil- oder Vollkasko-Police abgeschlossen hat. Auch finden Sie in den AVB Ihres Versicherers, wie viele Schäden pro Versicherungsjahr gedeckt sind. Oft sind es übrigens nur einer oder zwei.
Aufgrund des Schadenbildes und der vorhandenen Spuren ist es für Fachleute, die mit der Materie vertraut sind, meistens relativ schnell klar, ob es sich um einen Parkschaden handelt oder nicht. Sind etwa Betonspuren am Fahrzeug eruierbar, ist es mit grösster Wahrscheinlichkeit kein Parkschaden. Wir empfehlen Ihnen, die Parkschadenversicherung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sicher sind, dass der verursachte Schaden wirklich von einer unbekannten Drittperson stammt.
Zudem ist gut zu wissen, dass Fälle von Schäden, entstanden durch Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder unbekannter oder nicht versicherter Verursacher vom Nationalen Garantiefonds (NGF) der Schweiz gedeckt sind. Allerdings ist vom Geschädigten ein Selbstbehalt von Fr. 1000.– zu bezahlen. Darüber hinaus übernimmt der NGF in den oben beschriebenen Schadenfällen sämtliche Kosten, die auch bei einem normalen Haftpflichtfall bezahlt werden wie Reparaturkosten, allfälliger Minderwert, Ersatzwagen usw. 

Unser Tipp: 
Bringen Sie Ihr Auto zu uns, wenn Sie glauben einen Parkschaden erlitten zu haben. Wir klären für Sie mit Ihrer Versicherung alles ab und suchen für Sie eine gute Lösung. Erwarten Sie jedoch von uns nicht, dass wir bei einem „eindeutigen Kollisionsfall“ versuchen, diesen Fall bei Ihrer Versicherung als Parkschaden anzumelden. Unsere Schadenmanager haben eine forensische Weiterbildung absolviert und können Kontaktspuren lesen.

Haben Sie eine spezielle Frage zu diesem oder einem anderen Thema? Unsere Experten wissen die Antwort. Kontaktieren Sie uns am besten via E-Mail: info@autohauser.ch

Gute Fahrt wünscht Ihnen Thomas Hauser
 

 

 

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