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Kalkulation Karosserie Hagelschaden

Kalkulation Karosserie Hagelschaden

Instandsetzungen von Hagelschäden kalkulieren wir nach den branchenüblichen Kalkulationsrichtlinien. Diese Richtlinien wurden von der Versicherungswirtschaft einseitig festgelegt und im Jahr 2025 erneut angepasst – ohne nachvollziehbare Plausibilisierung oder empirische Grundlage. Auf Nachfrage konnten die betroffenen Organisationen vonseiten der Versicherungswirtschaft hierfür keine Begründung erhalten.

Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, wenden wir diese Vorgaben dennoch an. Grundlage für die Kalkulation bilden jedoch stets unsere internen, auf Vollkosten basierenden Verrechnungssätze.

Einige Versicherungen vertreten die Auffassung, dass der Verrechnungssatz gekürzt werden könne, wenn eine Arbeit teilweise durch externe Dienstleister ausgeführt wird. Dies wäre allenfalls dann nachvollziehbar, wenn der Auftrag vollständig an ein externes Unternehmen vergeben würde, das die gesamte Verantwortung trägt und die Arbeiten in eigenen oder von ihm angemieteten Räumlichkeiten ausführt.

Diese Situation liegt bei uns jedoch nicht vor. Wenn wir auf externe, temporäre Mitarbeitende zurückgreifen, handelt es sich rechtlich nicht um eine Auftragsvergabe, sondern um eine temporäre Beschäftigung innerhalb unseres Betriebes. Die Rechtslage entspricht jener bei der Anstellung von Mitarbeitenden über ein Personalvermittlungsbüro. Die Stundenlöhne dieser Mitarbeitenden werden – wie bei internen Kräften – einschliesslich Sozialleistungen, Ferienentschädigungen und aller Nebenkosten korrekt in unsere Kalkulation einbezogen.

 

Gesamtkosten statt reiner Lohnkosten

Der von uns angewendete Stundenverrechnungssatz basiert nicht nur auf den direkten Lohnkosten eines Mitarbeiters, sondern umfasst alle anfallenden Kosten, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Sozialleistungen, Ferien- und Feiertagsentschädigungen
  • Administrationsaufwand (Planung, Disposition, Abrechnung)
  • Unproduktive Aufwendungen (z. B. Fahrzeugvor- und Endreinigung)Infrastrukturkosten (Gebäudemiete, Energie, Reinigung)
  • Vertriebskosten (inkl. Werbung usw.)
  • Versicherungen und weitere Gemeinkosten
  • Unternehmerisches Risiko und Gewinn        

Somit handelt es sich um einen vollkostenbasierten Ansatz, der eine nachhaltige und faire Kalkulation gewährleistet.

 

Einbezug externer Mitarbeiter

Bei einzelnen Aufträgen wie Hagelschäden greifen wir teilweise auf externe Mitarbeiter zurück. Diese entsprechen einem temporären Mitarbeiter. Auch diese Mitarbeiter werden in unsere Betriebsorganisation eingebunden. Das heisst, sämtliche administrativen und organisatorischen Arbeiten fallen genauso an wie bei internen Kräften (z. B. Einsatzplanung, Koordination, Kontrolle, Verrechnung usw.).

Zusätzlich entstehen durch externe Mitarbeitende oftmals höhere Kosten aufgrund einer erschwerten Koordination und der Qualitätssicherung.

Rein kalkulatorisch müsste deshalb für externe Mitarbeitende sogar ein höherer Stundensatz verrechnet werden, um die effektiv verursachten Kosten korrekt abzubilden.

  

Keine unterschiedliche Bewertung nach Personalquelle

Für unsere Kundschaft – und damit auch für die Versicherung – spielt es keine Rolle, ob die Arbeit von einem internen oder einem externen Mitarbeiter ausgeführt wird. Entscheidend ist, dass die vereinbarte Leistung in der geforderten Qualität und Zeit erbracht wird.

 

Der Kunde erhält die gleiche Dienstleistung.

Die Gemein- und Administrativkosten bleiben unabhängig von der Herkunft des Mitarbeiters bestehen.

Eine unterschiedliche Verrechnung wäre daher nicht sachgerecht und würde die Realität der Kostenstruktur verzerren.

 

Fazit

Der von uns angewendete einheitliche Stundenverrechnungssatz ist sachlich korrekt, nachvollziehbar und betriebswirtschaftlich begründet.

Er deckt die effektiven Gesamtkosten ab.

Er verhindert eine Benachteiligung durch höhere externe Kosten und ist somit absolut kundenfreundlich.

Er sorgt für Transparenz und Fairness, da für gleiche Leistungen auch gleiche Ansätze verrechnet werden.

Eine Reduktion des Ansatzes bei externen Mitarbeitenden würde nicht nur die tatsächlichen Kosten verfälschen, sondern wäre auch betriebswirtschaftlich inkorrekt. Die Gesamtverantwortung für den Auftrag verbleibt bei unserem Unternehmen.

Sollte es seitens der Versicherung zu einer Kürzung unseres Stundenverrechnungssatzes kommen, sehen wir uns gemäss unseren AVB veranlasst, den Differenzbetrag dem Kunden in Rechnung zu stellen. Da ein solches Vorgehen weder den rechtlichen Grundlagen noch den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, sind wir überzeugt, dass der Versicherungsnehmer die entsprechende Forderung bei seiner Versicherung erfolgreich geltend machen kann.

 

 


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