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Baum auf Ihrem Auto? Teilkasko deckt Sturmschäden ab 75 km/h

Durch kräftige Winde verursachte Schäden am Auto sind  gemäss den üblicheren Versicherungsbedingungen nur über die Teilkasko gedeckt, wenn zum Zeitpunkt des Ereignisses am Schadenort Windgeschwindigkeiten von mindestens 75 km/h geherrscht haben. Unser Tipp deshalb an sturmgeschädigte Autohalter: Dokumentieren Sie fotografisch, dass Ihr Auto zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich am Schadenort war. Fotografieren Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug und wenn möglich die Gegenstände, welche die Schäden verursacht haben.

Wenn Sie Ihr Auto uns zur Reparatur anvertrauen, erledigen wir für Sie alles Weitere. Wir klären für Sie beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie zum Beispiel ab, ob zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am Schadenort versicherungstechnisch Sturm geherrscht hat und erledigen auch die Schadenmeldung an Ihre Versicherung. 

Teilkasko will nicht bezahlen

Wenn Sie Vollkasko versichert sind, können Sie den Schaden über die Kollisionskasko abwickeln lassen.

Sie können Ihren Schaden beim Besitzer der schadenverursachenden Gegenstände einklagen (notfalls vor Gericht). Also zum Beispiel beim Hausbesitzer, wenn‘s Ziegel waren, beim Grundstückbesitzer, wenn Äste von einem Baum auf Ihr Auto gefallen sind, oder beim Baugeschäft, wenn Ihr Schaden von Teilen einer Bauabschrankung verursacht wurde. Falls den Besitzer des schadenverursachenden Gegenstandes ein Verschulden trifft – und das ist bei nur mässigem Wind möglich –, wird dessen Haftpflichtversicherung Ihren Schaden übernehmen. In so einem Fall ist es aus Gründen der Beweisführung besonders wichtig, das Schadenereignis fotografisch so zu dokumentieren, dass ein Ablauf des Schadenereignisses nachvollzogen werden kann.

Radio-Spot Sturmschaden


Unser TV-Spopt zum Thema Sturmschaden am Auto. Viel Spass beim Anschauen!

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