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Was tun bei Verdacht auf Folgeschäden?

Schlimmstenfalls zahlen Sie selber

Lässt sich kein Kausalzusammenhang zwischen Unfallinstandstellung und vermeintlichem Folgeschaden herstellen, dann handelt es sich mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht um einen Folgeschaden.
Sofern nicht die Garantieleistungen des Herstellers gelten, muss der Autohalter den vermeintlichen Unfall-Folgeschaden als ganz „gewöhnlichen“ Schaden hinnehmen und dessen Reparaturkosten selber übernehmen.


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