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Leasingpartner schauen nach Vertragsablauf ganz genau hin

Was gilt als normale Abnutzung, was nicht?

Irgendwann ist das Leasing zu Ende. Der Wagen geht zurück zum Garagisten. Nicht selten kommt‘s dann zu Diskussionen um Kleinschäden am Auto, wie etwa Kratzer im Lack. Was läuft unter „normaler Abnutzung“, was muss der Leasingnehmer bezahlen?

Lieber Über- als unterversichert

Die entsprechenden Regelungen sind in den Leasingverträgen oft schwammig formuliert. Zumindest aber sollte der Leasingnehmer am Ende nicht auch noch Parkschäden bezahlen müssen, für die er nun wirklich nichts kann. Wir empfehlen Leasingnehmern deshalb dringend, die Zusatzdeckung „Parkschaden“ abzuschliessen.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie gehen auf Ihr parkiertes Auto zu und entdecken leichte Kratzer an beiden Türen auf der Fahrerseite. Ein klassischer Parkschaden (Schaden am parkierten Fahrzeug, verursacht von einer unbekannten Drittperson). Haben Sie keine Parkschadendeckung, werden Sie die Beseitigung dieser Kratzer am Leasingende bei der Rückgabe des Wagens unter Umständen selber bezahlen müssen. Das kann ganz schön teuer werden. Haben Sie Parkschadendeckung, melden Sie solche Schäden Ihrer Versicherung. Sie bezahlen möglicherweise einen kleinen Selbstbehalt, ersparen sich so später aber viel Ärger.

Tipp 1: Wählen Sie den Selbstbehalt bei der Parkschadenversicherung möglichst tief. Bezahlen Sie dafür lieber ein paar Franken Prämie mehr im Jahr. Die fachgerechte Reparatur auch vermeintlich kleiner Parkschäden kostet schnell 1000 Franken und mehr. Und wenn Sie schon versichert sind, sollen Sie nicht jeden Schaden auch noch selber bezahlen müssen.

Tipp 2: Die meisten Versicherer akzeptieren pro Versicherungsjahr maximal zwei Parkschäden. Achten Sie bei der Anmeldung eines Parkschadens auf diese Tatsache. Vergewissern Sie sich vor allem auch, ob das Versicherungsjahr Ihres Autoversicherers deckungsgleich ist mit dem Kalenderjahr (muss nicht sein).

Tipp 3: Melden Sie einen Parkschaden an einem Leasingfahrzeug unbedingt noch während der Leasingdauer an. Es könnte ja sein, dass ein Parkschaden durch den Leasinggeber erst ein paar Tage nach der Rückgabe des Fahrzeuges beanstandet wird. Dann ist der Wagen aber nicht mehr versichert. Eine Schadenmeldung käme in so einem Fall zu spät.


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