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Schadenminderung bedeutet nicht, auf seine Rechte zu verzichten

Geschädigte haben im Schadenfall die Schadensminderungspflicht zu beachten. Gemeint ist damit, dass zumutbare Anstrengungen unternommen werden müssen, um einen Schaden nach dessen Eintritt nicht noch grösser werden zu lassen, will heissen, Folgeschäden zu mindern. Versicherungen versuchen jedoch immer öfter, unter dem Titel der Schadensminderungspflicht die Kosten einer Unfallinstandstellung finanziell zu optimieren. Das ist falsch. 
Der Geschädigte bzw. der gesetzlich erforderliche Haftpflichtversicherer hat grundsätzlich Ihren erlittenen Vermögensschaden zu ersetzen.

So erfüllen Sie die Schadensminderungspflicht

Ein Beispiel: Vandalen schlagen die Seitenscheibe an Ihrem Auto ein. Sie lassen sich mit der Reparatur Zeit und versäumen es auch, das eingeschlagene Fenster abzukleben. In der Folge regnet es ins Auto, das Wasser hinterlässt auf den Ledersitzen bleibende Flecken. In so einem Fall hätten Sie die Schadensminderungspflicht klar vernachlässigt.

Die Versicherung wird Ihnen nur die eingeschlagene Scheibe ersetzen, nicht aber die Kosten für die Reinigung oder den Ersatz der fleckigen Ledersitze übernehmen. Sie haben nicht alles Zumutbare unternommen, um den Schaden zu mindern, also möglichst gering zu halten.

Nun versuchen Versicherungen aber immer häufiger, die Schadensminderungspflicht des Geschädigten zur Minderung der eigentlichen Schadenskosten zu missbrauchen. Das heisst, sie versuchen, Autohalter dazu zu bringen, ihren Wagen in einem Vertragsbetrieb der Versicherung reparieren zu lassen. Dort werden dann natürlich hauptsächlich die Interessen der Versicherung vertreten, in erster Linie also die Reparaturkosten möglichst tief gehalten. In letzter Konsequenz könnte das heissen, dass eine Reparatur optisch oder technisch nicht einwandfrei ausgeführt wird, und somit nicht zur vollsten Zufriedenheit des Geschädigten.

Unser Tipp: Achten Sie im Schadenfall darauf, Ihre Schadensminderungspflicht zu erfüllen. Sie sind dabei zu keinen Heldentaten verpflichtet, sondern brauchen bloss gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Lassen Sie sich in der Folge von der Versicherung nichts aufschwatzen, zu dem Sie nicht verpflichtet sind, sondern nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Das heisst unter anderem: Sie haben als Geschädigter immer freie Werkstattwahl. Sie bestimmen also, wer Ihr Auto repariert, und nicht die Versicherung. Das ist letztlich keine Frage der Schadensminderungspflicht.


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