hauser_print_banner

Instandstellungsarbeiten: Wie wär‘s mit lebenslanger Garantie?

Unsere Garantie läuft auch nach Halterwechsel weiter

Zertifizierungen dienen Kunden als Leitplanken und Garant für geprüfte hohe Qualitätsstandards. In unserer Branche ist dies nicht anders. Achten Sie bei Carrosserie-Betrieben auf das Label Swissgarant. Als Swissgarant-Betrieb gewähren wir Ihnen auf unsere Instandsetzungsarbeiten lebenslange Garantie. Natürlich läuft auch die Herstellergarantie vollständig weiter.
Und das Beste: Unser Garantieversprechen ist fahrzeuggebunden und läuft auch nach einem Halterwechsel weiter.

Mit uns fahren Sie gleich doppelt besser

Dass ein Unternehmen lebenslange Garantie auf seine Arbeit gewährt, ist selten. So geben Swissgarant-Betriebe als einzige Carrosserie-Unternehmen in der Schweiz ein solches Garantieversprechen ab.

Ein Swissgarant-Betrieb wie beispielsweise autohauser® unterliegt periodischer Qualitätskontrolle durch die Swiss TS Technical Services AG und den TÜV Süddeutschland. Um solche Kontrollen zu bestehen, müssen gewisse Qualitätsstandards eingehalten werden, wie unter anderem diese: Ein Swissgarant-Betrieb repariert immer nach Herstellervorgaben und verwendet ausschliesslich Original-Ersatzteile. Nur so ist es einem Betrieb letztlich möglich, auf seine Arbeit lebenslange Garantie zu gewähren und sicher zu stellen, dass die Herstellergarantien in vollem Umfang weiter bestehen.

Die Herstellergarantie erlischt nach einer Carrosserie-Instandsetzung für den Bereich des Eingriffes. Der Swissgarant-Betrieb übernimmt für diesen Bereich also faktisch die Herstellergarantie.

Das Garantieversprechen liefern wir Ihnen in Form eines Zertifikates, das fahrzeuggebunden ist, also auch nach einem Halterwechsel Gültigkeit behält. So haben Sie als Autohalter bei einem allfälligen Verkauf Ihres Wagens gute Argumente, wenn Ihnen der Käufer den Preis drücken will wegen ausgeführter Instandsetzungsarbeiten am Auto. Die guten Argumente hätten Sie übrigens auch allein aufgrund der Tatsache, dass Ihr Auto in einem Swissgarant-Betrieb nach allen Regeln der Kunst instandgesetzt worden ist und so die genau gleichen optischen und vor allem sicherheitsrelevanten Eigenschaften aufweist wie vor dem Schaden, respektive wie es der Hersteller vorsieht. 

Die lebenslange Garantie der Swissgarant-Betriebe hat Gültigkeit auf Instandsetzungsarbeiten infolge von plötzlich eingetretenen Schadenereignissen wie Unfall-, Hagel oder Glasschäden. Damit ein Garantiefall Tatsache wird, muss ein späterer Schaden einen kausalen Zusammenhang haben mit Instandsetzungsarbeiten an entsprechender Stelle. 

 
Fahrzeugspezifische Schäden, die früher oder
später so oder so aufgetreten wären (wie beispielsweise Durchrostungen an immer gleicher
Stelle), sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

hauser_print_banner