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Wie lange macht Vollkaskodeckung Sinn?


Soll die Vollkaskodeckung mit zunehmendem Fahrzeugalter in eine Teilkasko umgewandelt werden? Manche Versicherungsvertreter raten dazu. Wir raten Ihnen davon ab.

Um ein Motorfahrzeug in der Schweiz immatrikulieren zu können, ist eine Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung zwingend notwendig. Ab Ausstellung des Versicherungsnachweises ist Haftpflichtdeckung auf dem entsprechenden Fahrzeug seitens des Versicherers gegeben. Die Haftpflichtversicherung deckt nur Kosten für Schäden, welche Dritten zugefügt werden und nie Schäden am eigenen Fahrzeug. Um sich gegen dieses Risiko zu versichern, benötigen Sie eine Kaskoversicherung, die je nach Versicherer mit den unterschiedlichsten Zusatzdeckungen versehen werden kann.

Zusatzdeckungen: Dies sollten Sie beachten

Oft wird zwischen Vollkasko und Teilkasko unterschieden, wobei nur in der Vollkasko das Kollisionsrisiko versichert ist. Dieses ist aus Sicht des Versicherten gewiss das wichtigste zu versichernde Ereignis. Die Prämie für die Vollkasko wird immer aufgrund des Katalogpreises des Fahrzeuges ermittelt und wird von Jahr zu Jahr aufgrund des Schadenfreiheitsrabattes errechnet. Je nach Anzahl der schadenfreien Jahre eines Vertrages werden dem Versicherungskunden entsprechende Rabatte auf die ermittelte Vollkaskoprämie gewährt. Wir schätzen, dass circa 90% aller Automobile in der Schweiz mit dem höchsten Schadenfreiheitsrabatt unterwegs sind.

Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, bei einem älteren Fahrzeug die Vollkasko durch eine Teilkasko zu ersetzen. Ein 10-jähriges Fahrzeug mit einem Neupreis von 50‘000.- Franken hat unter Umständen noch immer einen Zeitwert von rund 15‘000.- Franken, und somit ist ein Kollisionsschaden an diesem Fahrzeug mit Vollkasko noch immer gedeckt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall eintritt, hat nämlich nichts mit dem Alter des Fahrzeuges zu tun. Zudem: Oft liegt die Prämiendifferenz von Voll- zu Teilkasko unter  200.- Franken. Im Gegensatz zur Vollkasko (hier wird Ihnen der Schadenfreiheitsrabatt abgezogen) müssen Sie für die Teilkasko immer 100% bezahlen.

Versicherungsverkäufer streben solche Policen-Mutationen (von Vollkasko zu Teilkasko) vielfach an; sie profitieren von entsprechenden Provisionen. Ob diese Mutation bei Ihrem nächsten Kollisionsschaden Freude aufkommen lässt, bezweifeln wir sehr.


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