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autohauser und Radio Inside bezahlen Ihre Parkbusse

Jeden Monat bezahlen autohauser und Radio Inside drei Autohaltern die Parkbusse, die sie sich im jeweiligen Monat eingefangen haben.
 

Die Aktion findet ausschliesslich auf der Facebook-Seite von autohauser statt. Beachten Sie die Teilnahmebdingungen (Link unten).

 

  1. Die Aktion läuft ausschliesslich auf der Facebook-Seite von autohauser: www.facebook.com/carrossier
  2. Das Mindestteilnahmealter ist 18.
  3. Die Teilnahme ist gratis und an keinen Kauf gebunden.
  4. Teilnehmen können alle, die einen Facebook-Account haben.
  5. Die Teilnahme ist Privatpersonen vorbehalten.
  6. Die Teilnahme ist erfüllt, wenn ein Foto einer lesbaren Parkbusse als Kommentar zum entsprechenden FB-Post hochgeladen wird.
  7. Fotos von Parkbussen, die uns auf anderem Weg erreichen als über unsere Facebook-Seite, werden nicht für die Verlosung berücksichtigt.
  8. Pro Monat werden nur Parkbussen zur Verlosung zugelassen, die im jeweiligen Monat oder im Vormonat ausgestellt wurden. Beispiel: Für die August-Verlosung 2018 können Parkbussen hochgeladen, die in den Monaten Juli und August 2018 ausgestellt wurden.
  9. Es werden nur Parkbussen gemäss schweizerischem Ordnungsbussen-Reglement akzeptiert.
  10. Es spielt keine Rolle, wo in der Schweiz die Parkbusse ausgestellt wurde.
  11. Jede Parkbusse ist nur einmalig teilnahmeberechtigt.
  12. autohauser und Radio Inside bezahlen pro Monat maximal 3 Parkbussen von Facebook-Besuchern.
  13. Unter allen hochgeladenen Parkbussen werden monatlich 3 Gewinner ausgelost.
  14. Die Gewinner werden via Facebook kontaktiert und aufgefordert, ihren Gewinn bei autohauser in Oftringen abzuholen.
  15. autohauser bezahlt die Parkbussen im Sinne von Barauszahlungen an die Bussenempfänger. Als Beweis muss die Original-Parkbusse vorgewiesen werden.
  16. Ist eine Parkbusse zum Zeitpunkt der Gewinnerverlosung bereits vom Bussenempfänger bezahlt, gilt auch der von der Post abgestempelte Anschnitt des EZS oder eine andere Zahlungsbestätigung als Beweis.
  17. Die Gewinner werden bei der Übergabe des Gewinns fotografiert. autohauser darf diese Fotos mit Name und Wohnort der Person im Sinne des Beweises der Gewinnvergabe auf seine Facebook-Seite hochladen, auf seiner Homepage veröffentlichen oder in seiner Kundenzeitung abdrucken.
  18. Mit Ausnahme der Kontaktierung und Veröffentlichung der Gewinner wird über die Verlosung keine weitere Korrespondenz geführt.
  19. autohauser, resp. die Jakob Hauser AG, lehnen jegliche Ansprüche von Teilnehmern auf Schadenersatz, Genugtuung oder Ähnliches ab, die als Folge der Teilnahme an der Aktion Nachteile irgendwelcher Art erfahren haben.
  20. Gerichtsstand im Streitfall ist 4800 Zofingen.
  21. Wer an der Aktion „autohauser und Radio Inside bezahlen Ihre Parkbusse“ teilnimmt, akzeptiert damit diese Teilnahmebedingungen.
  22. autohauser und Radio Inside können die Aktion auf Ende jeden Monats ohne Angabe von Gründen jederzeit stoppen.
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